Häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf deine Fragen.

Fragen zur
Anmeldung

Fragen zur
Fahrschule

Führerschein
ab 17 Jahren

Fragen zur Anmeldung

Du benötigst folgende Unterlagen:

  • 1x Passbild (biometrisch)
  • 1x Sehtest
  • 1x Nachweise über „1.Hilfe“ (auch bei uns möglich in Michis Fahrschule)
  • 1x Vorlage des Personalausweises

Fragen zur Fahrschule

Wir bilden folgende Klassen aus: A | A1 | A2 B | B(AUT.) | BE | B96 | B196 | AM

Die Zeiten des Theorieunterrichts sind am Milanweg Montag und Donnerstag und an der alten Torgasse Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 18:30 Uhr.

Zu folgenden Zeiten sind wir für euch da:

Milanweg: Mo - Do von 13:00 - 18:30

Alte Torgasse: Mo - Do von 16:00 - 18:30

Wir haben zwei Standorte in Paderborn. Einer befindet sich am Milanweg 1 in 33100 Paderborn, im Stadtteil Kaukenberg und der Zweite befindet sich an der Alten Torgasse 12 in 33098 Paderborn.

Milanweg: Die Fahrschule ist sehr gut zu erreichen mit dem Bus. Die Buslinien 6, 9 und 28 sind im öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, bis zu den Haltestellen „Bussardweg“ oder „Goldberg“. Von dort ist es fußläufig nur noch wenige Meter bis zur Fahrschule.

Alte Torgasse: Die Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 24, 28, 61, 68 und die UNI-Linie kann man nutzen, um zum Westerntor zu gelangen. Ab da sind es nur noch wenige Meter bis zu Fahrschule.

Fragen zum Führerschein ab 17

Wenn du den BF17 machen möchtest, kannst du ein Jahr früher als deine Altersgenossen Auto fahren. Um mit dieser Chance bewusst und richtig umzugehen, musst du folgende Punkte beachten:

  • Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nutzen.
  • Die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister (FAEBR) in Flensburg vorweisen.
  • Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland und Österreich gefahren werden.

Ja, natürlich. Auch dann kannst du mit deinem BF17 Führerschein starten.

Bis zu deinem 18. Geburtstag.

Nein, die Fahrschüler werden ganz normal für die Prüfung ausgebildet wie jeder andere Bewerber der Klasse B/BE.

Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor dem 17.Geburtstag abgelegt werden.

Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor dem 17.Geburtstag abgelegt werden.

Die Prüfungsbescheinigung wird bei Vollendung des 17.Lebensjahres vom amtlich anerkannten Sachverständigem oder Prüfer des TÜV nach Bestehen der Prüfung überreicht. Alle, die das 17.Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht erreicht haben, erhalten die Bescheinigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde.

Nein, man erhält eine Prüfungsbescheinigung. Dort ist auch die Begleitperson eingetragen.

Nein, daher muss immer ein Personalausweis mitgeführt werden.

Ja, aufgrund des fehlenden Fotos in der Fahrerlaubnis musst du deinen Personalausweis immer mitführen.

Nein, in der Regel muss er bei der zuständigen Behörde abgeholt werden.

Du darfst bis zu drei Monate nach dem 18.Geburtstag mit der Prüfungsbescheinigung fahren, natürlich ohne Begleitperson. Die Auflage des Fahrens mit Begleitperson entfällt.

Sie beginnt sofort, wenn die Prüfungsbescheinigung erteilt wird.

Ebenso zwei Jahre, wie beim Erwerb der normalen Fahrerlaubnis.

Ja, aber diese Begleitpersonen müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.